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Zusammenfassung der Anlegerrechte

Allgemeines

Die alphahill Asset Management GmbH („AAM“) stellt neben den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen für die von ihr verwalteten Alternativen Investmentfonds („AIF“) – das heißt Investmentvermögen, die nicht als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) gelten – zusätzliche Dokumente zu Marketing- und Vertriebszwecken bereit.

Diese Marketingunterlagen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie sind weder rechtsverbindlich noch ausreichend, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen.

Verkaufsunterlagen als maßgebliche Entscheidungsgrundlage

Alleinverbindliche Grundlage für eine Beteiligung an einem von AAM verwalteten AIF sind die offiziellen Verkaufsunterlagen. Diese bestehen aus:

  • dem jeweils gültigen Verkaufsprospekt (Informationsmemorandum) inklusive etwaiger Nachträge sowie
  • dem entsprechenden Basisinformationsblatt (PRIIPs-KID).

Anforderung der Unterlagen

Die vollständigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos und in deutscher Sprache erhältlich bei:

alphahill Asset Management GmbH
Mühlenstraße 22
25462 Rellingen
Deutschland
E-Mail: info@alphahill.de

 

Rechtsdurchsetzung

Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Unser Anspruch ist es, Ihnen stets höchste Qualität und besten Service zu bieten. Sollten Sie dennoch mit einer Leistung unzufrieden sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen – idealerweise unter Angabe folgender Daten:

  • Name und Vorname
  • Adresse
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Kundennummer
  • Name der Fondsgesellschaft, an der Sie beteiligt sind

Bitte richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich oder per E-Mail an:

alphahill Asset Management GmbH
Mühlenstraße 22

25462 Rellingen
Deutschland
E-Mail: info@alphahill.de

Die Geschäftssprache ist Deutsch oder Englisch – je nach Wunsch des Kunden.

Ihre Beschwerde wird nach Eingang unmittelbar einem zuständigen Mitarbeiter im Beschwerdemanagement zugewiesen und dokumentiert. Innerhalb von zehn Werktagen erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung, sofern nicht bereits innerhalb dieser Frist eine abschließende Antwort erfolgt.

Die Bearbeitung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen. In der Regel erhalten Sie eine Antwort innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde. Sollte eine längere Bearbeitungszeit erforderlich sein, informieren wir Sie rechtzeitig über die Gründe und die voraussichtliche Dauer. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist selbstverständlich kostenfrei.

Falls Sie mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden sind, haben Sie als Privatanleger die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten oder ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung einzuleiten.

Schlichtungsstellen und alternative Streitbeilegung

Die alphahill Asset Management GmbH unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Schlichtungsstelle bei der BaFin

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) kann ein Schlichtungsverfahren bei der behördlichen Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin beantragt werden, sofern keine private anerkannte Stelle zuständig ist.

Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss versichern, dass

  • kein Verfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt wurde oder anhängig ist,
  • kein gerichtliches Sachurteil vorliegt oder ein Verfahren anhängig ist,
  • kein Vergleich oder eine anderweitige Einigung erzielt wurde,
  • keine Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit abgelehnt wurde.

Kontakt:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Referat VBS 12
Marie-Curie-Straße 24–28
60439 Frankfurt am Main
Telefon: 0228 4108-0
Telefax: 0228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

www.bafin.de > Verbraucher > Beschwerden & Streitschlichtung

Weitere Beschwerden bei der BaFin

Unabhängig von einem Schlichtungsverfahren können sich Anleger gemäß § 342 KAGB wegen möglicher Verstöße gegen das KAGB in Textform an die BaFin wenden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Schlichtung bei der Deutschen Bundesbank

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) können sich Verbraucher alternativ an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden:

Kontakt:
Deutsche Bundesbank – Schlichtungsstelle

Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Telefon: 069 9566-33232
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
www.bundesbank.de > Schlichtungsstelle

Voraussetzungen:
Der Beschwerdeführer muss versichern, dass keine der folgenden Ausschlussgründe vorliegen:

  • Bereits durchgeführtes oder anhängiges Schlichtungsverfahren
  • Abgelehnter Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten
  • Anhängigkeit oder Sachurteil vor Gericht
  • Anmeldung zur Verbandsklage im Klageregister
  • Vergleich oder anderweitige Einigung

Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich.

Hinweis:
Die alphahill Asset Management GmbH beteiligt sich nicht an Verfahren anderer Gütestellen.